Fördermöglichkeiten
BAFÖG
Wer hat Anspruch auf Bafög-Leistungen?
Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft, die entsprechende Eignung für diese Ausbildung und die Antragstellung vor Vollendung des 30. Lebensjahres.
Wo wird BAFÖG beantragt?
Die Bafög-Leistungen können schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Diese Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, die auch die Bafög-Anträge bearbeiten.
Unter der Adresse www.bafoeg.bmbf.de können diese Formblätter ausgedruckt werden.
Bafög gibt es als vollständigen, nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss (Schülerbafög).
Beantragen Sie bitte die Leistungen beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Die Leistungen werden frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erbracht, also nicht rückwirkend.
BAFÖG-Bankdarlehen: 01801-242423
Kindergeld:
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann Kindergeld beantragt werden:
- solange es sich in der Ausbildung befindet
- ür eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen, oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- wenn das Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr (z.B. FSJ) ableistet.
Bildungskredit:
Der Staat bietet sog. Bildungskredite in Form von günstigen Bankkrediten in Höhe von mtl. € 307 mit einer Laufzeit von max. 2 Jahren an.
Interessierte Schüler und Studenten können beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag stellen.
Tipp: Gebührenfreie Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Deutschen Studentenwerks: 0800-22 36 34 1
www.kfw-foerderbank.de / 01801-242421
Schülerausweis:
Mit Ausbildungsbeginn erhalten Sie von uns einen Schülerausweis.
Fördermöglichkeiten für Schüler aus Österreich
www.stipendium.at